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Alle folgenden Fragen bitte nur in Bezug auf den zu kaufenden Anteil beantworten.
Wenn kein Denkmalschutz besteht muss bei Gebäuden gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) zwingend ein Energieausweis vom Verkäufer an den Käufer übergeben werden!
Bei Ratenzahlungen von mehr als 12 Monaten sollte die Regelung einer Zinsvereinbarung mit aufgenommen werden. Außerdem sollten etwaige Sicherungsmöglichkeiten wie z.B. eine Grundschuldbestellung für den Verkäufer in Erwägung gezogen werden.
Mit diesem Tag gehen alle Rechte und Pflichten, die Kosten der Gebäudeversicherung und die Verkehrssicherungspflicht (z.B. Räum- und Streupflichten) auf den Käufer über.
Eventuell empfiehlt sich dann die Hinterlegung des Kaufpreises auf ein Notaranderkonto, wodurch jedoch weitere Kosten anfallen.
Ich beauftrage die Notarin mit der Erstellung eines Entwurfs zur Vorbereitung der Beurkundung. Mir ist bewusst, dass dadurch Kosten entstehen, auch wenn es nicht zur Beurkundung kommt. Zur genauen Übersicht wird auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) (Link zu externer Website) verwiesen.