Sächsisches Wappen

Notariat Sabine Reinhold

in Eilenburg

Übergabevertrag

1. Personalien Veräußerer

Veräußerer 1


2. Personalien Erwerber

Erwerber 1


3. Grundbesitz / Vertragsobjekte

Vertragsobjekt 1


4. Verkehrswert

Angabe des Verkehrswerts

Die Angabe des Verkehrswertes ist zwingend erforderlich! Sie ist gegenüber dem Finanzamt zu Ermittlung etwaiger Steuern, gegenüber dem Grundbuchamt zur Ermittlung der Gebühren und gegenüber der Notarin zur Ermittlung der Gebühren wahrheitsgemäß anzugeben. Die Beteiligten sind nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) verpflichtet den Verkehrswert anzugeben und bei der Ermittlung des Verkehrswertes mitzuwirken.

5. Angaben zu Kindern des Veräußerers

Kind 1


6. Pflichtteilsverzicht

7. Wohnungsrecht

8. Nießbrauchsrecht

Nießbrauchsrecht

Der Nießbrauchsberechtigte ist befugt, den Grundbesitz selbst zu nutzen oder anderen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen und die Miete/Pacht selbst zu beziehen. Dafür muss er auch die Erhaltungs- und Instandsetzungskosten tragen, z.B. bei vermietetem oder verpachtetem Grundbesitz

9. Auflassungsvormerkung

Auflassungsvormerkung

Für den Erwerber wird vor Eigentumsumschreibung eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Dies ist ein Schutz des Erwerbers gegen anderweitige Veräußerung, Belastung und Pfändung des veräußerten Grundbesitzes oder Insolvenz des Veräußerers während der Abwicklungsphase des Übergabevertrages.

10. Rückforderungsrecht

11. Ausgleichszahlung / Gegenleistung

Kontoverbindung Veräußerer 1

12. Belastungsvollmacht

13. Besitzübergang / Nutzung

14. Erwerb von Todes wegen

15. Miteigentümervereinbarung

16. Sonstige Bemerkungen

17. Beauftragung

Ich beauftrage die Notarin mit der Erstellung eines Entwurfs zur Vorbereitung der Beurkundung. Mir ist bewusst, dass dadurch Kosten entstehen, auch wenn es nicht zur Beurkundung kommt. Zur genauen Übersicht wird auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) (Link zu externer Website) verwiesen.