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Sabine Reinhold
Notarin · Eilenburg

Hilfe & häufige Fragen

Häufige Fragen
zum Notartermin.

Wenn Sie zum ersten Mal eine Notarin aufsuchen, ist vieles ungewohnt. Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.

Rechtliche Fachbücher in einem Regal
01

Ich möchte jemanden ins Grundbuch eintragen lassen, wie geht das?

Das Grundbuch zeichnet auf, wem ein Grundstück gehört und welche Belastungen darauf liegen. Nur wer Eigentümer ist, kann eingetragen werden. Es gibt zwei Wege Eigentümer zu werden:

1. Kaufvertrag: Sie erwerben das Grundstück ganz oder teilweise – die Person wird dann als Eigentümer eingetragen.

2. Übergabevertrag: Sie erhalten das Grundstück als Schenkung – steuerliche Konsequenzen sollten vorab mit einem Steuerberater besprochen werden.

02

Kann ich die Schenkungssteuer umgehen indem ich etwas für 1 € verkaufe?

Grundsätzlich ist jede Übertragung unter dem tatsächlichen Wert eine Schenkung – auch ein symbolischer Kaufpreis von 1 €. Sie können die Schenkungssteuer dadurch nicht umgehen.

Beispiel: Bob hat ein Haus im Wert von 500.000 €. Verkauft er es für 200.000 €, so ist die Differenz (300.000 €) eine Schenkung. Es gibt Steuerfreibeträge für Schenkungen: 400.000€ an Kinder, 500.000€ an Ehegatten und 20.000€ an Dritte. Werden diese überschritten fällt Schenkungssteuer an. Für persönliche steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

03

Mein Vermögen wurde zu hoch geschätzt – kann ich meine Rechnung anpassen lassen?

Nein. Das Landgericht Offenburg hat in einem Urteil vom 20.02.2025 entschieden, dass der Notar nicht verpflichtet ist, die Rechnung nach einer Schätzung anzupassen – da die Schätzung darauf zurückzuführen ist, dass die Vertragsbeteiligten ihrer Mitwirkungspflicht gemäß § 95 Satz 1 GNotKG nicht nachgekommen sind.

Das Urteil finden Sie zum Download im Abschnitt Informationsmaterial.

Informationsmaterial

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Übergabevertrag / Testamente
Glossar Übergabevertrag und Testamente

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