Weitere Informationen
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Sie müssen zur Unterzeichnung zwingend in vertretungsberechtigter Anzahl erscheinen. Die Vertretungsbefugnis finden Sie im Handelsregister bzw. im Gesellschaftsvertrag.
Der Unternehmensgegenstand muss den Tätigkeitsbereich der Gesellschaft konkret und individuell genug erkennen lassen.
Falls bereits ein Niederlegungs- oder Abberufungsbeschluss gefasst wurde, senden Sie uns diesen bitte vorab per E-Mail zu.
Falls bereits ein Gesellschafterbeschluss über die Bestellung gefasst wurde, senden Sie uns diesen bitte vorab per E-Mail zu.
1. Ich beauftrage die Notarin mit der Erstellung eines Entwurfs zur Vorbereitung der Beurkundung. Mir ist bewusst, dass dadurch Kosten entstehen, auch wenn es nicht zur Beurkundung kommt. Zur genauen Übersicht wird auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) (Link zu externer Website) verwiesen.
2. Mir ist bewusst, dass die Erstellung der Anmeldung keine Prüfung der eingereichten Unterlagen (z.B. Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsvertrag) beinhaltet. Mir ist bewusst, dass dies von mir selbständig oder unter zur Hilfenahme rechtlicher Beratung z.B. durch einen Rechtsanwalt zu prüfen ist.
3. Ich bin damit einverstanden, dass der Entwurf an die von mir unten angegebene E-Mail Adresse gesendet wird.