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Sie müssen zur Unterzeichnung zwingend in vertretungsberechtigter Anzahl erscheinen. Die Vertretungsbefugnis finden Sie in ihrer Vereinssatzung bzw. im Vereinsregister.
Bitte geben Sie sowohl neu gewählte als auch wiedergewählte und ausgeschiedene Vorstandsmitglieder an.
1. Ich beauftrage die Notarin mit der Erstellung eines Entwurfs zur Vorbereitung der Beurkundung. Mir ist bewusst, dass dadurch Kosten entstehen, auch wenn es nicht zur Beurkundung kommt. Zur genauen Übersicht wird auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) (Link zu externer Website) verwiesen.
2. Mir ist bewusst, dass die Erstellung der Anmeldung keine Prüfung der eingereichten Unterlagen (z.B. Satzung, Protokoll der Mitgliederversammlung) beinhaltet. Insbesondere findet keine Prüfung dahingehend statt, ob die Beschlussfassung konform zur Satzung erfolgte oder ob die Satzung rechtlichen Vorgaben entspricht. Mir ist bewusst, dass dies ist von mir selbständig oder unter zur Hilfenahme rechtlicher Beratung z.B. durch einen Rechtsanwalt durchzuführen ist.
3. Ich bin damit einverstanden, dass der Entwurf an die von mir unten angegebene E-Mail Adresse gesendet wird.